Betriebliche Krankenversicherung – eine sinnvolle Ergänzung

Das Thema Gesundheit spielt im Alltag vieler Menschen eine wichtige Rolle. Die bewusstere Wahrnehmung ihres körperlichen und seelischen Wohlbefindens gerade jüngerer Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsplatz veranlasst Arbeitgeber vermehrt zur Auseinandersetzung mit Zusatzangeboten zur gesundheitlichen Versorgung ihrer Mitarbeiter. Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Möglichkeit, den Ansprüchen gerecht zu werden und bietet beiden Parteien zahlreiche Vorteile.

Was zeichnet eine betriebliche Krankenversicherung aus?

Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (gKV) ist es Arbeitgebern möglich, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung als zusätzliche Leistung zur Verfügung zu stellen. Sie bietet Leistungen, die von der gKV nicht oder nur in begrenzt abgedeckt sind und gehen über die gesundheitliche Grundversorgung hinaus. Die darin enthaltenen Leistungen können mit den individuellen Bedürfnissen des Arbeitnehmers und den Ansprüchen des Arbeitsplatzes mit dem Anbieter der bKV abgestimmt werden. Durch eine betriebliche Krankenversicherung erlangen Angestellte den Status eines Privatpatienten, ohne dessen Voraussetzungen, wie etwa eine Verbeamtung, berufliche Selbstständigkeit oder eine bestimmte Höhe des Gehalts, zu erfüllen.

Welche zusätzlichen Leistungen werden angeboten?

Arbeitgeber können aus einer Vielzahl verschiedener Leistungen auswählen und so ihren Mitarbeitern eine maßgeschneiderte Zusatzversicherung anbieten. Einige Bausteine haben sich etabliert und zählen zur Grundausstattung der bKV. Dazu zählt das Krankentagegeld als finanzielle Entschädigung für die Mitarbeiter, das bei Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wird. Hinzu kommen ambulante Untersuchungen, die von der gKV nicht abgedeckt sind, die Auswahlmöglichkeit zwischen Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch einen Arzt oder Ärztin nach Wahl des Patienten. Ebenfalls beliebt sind Kostenübernahmen bei der Verwendung von Sehhilfen oder der Korrektur von Fehlsichtigkeit, zusätzliche Leistungen bei Zahnbehandlungen, Übernahme der Kosten alternativer Heilmethoden oder verschiedene Vorsorgeuntersuchungen.

Mit welchen Vorteilen können Arbeitgeber rechnen?

Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels sehen sich Arbeitgeber vermehrt in der Situation wieder, potenziellen neuen Mitarbeitern sowie bereits Angestellten als Werbung in eigener Sache über das übliche Gehalt hinaus Leistungen anzubieten, um sie von sich zu überzeugen oder langfristig an sich zu binden. Außerdem profitieren Arbeitgeber langfristig von leistungsfähigen und gesunden Mitarbeitern. Vorbeugende, sowie über das Übliche hinausgehende Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung fördern und erhalten die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Das Arbeitsverhältnis kann so gefestigt, die Atmosphäre innerhalb des Unternehmens verbessert und die Produktivität angehoben werden.

Welche Kosten kommen auf Arbeitgeber zu?

Hier sind in erster Linie natürlich die in Anspruch genommenen Leistungen entscheidend. Ein weiterer Faktor ist die Betriebsgröße. Je größer das Unternehmen, desto günstiger ist die bKV pro Mitarbeiter. Das liegt an der Risikoverteilung möglicher Krankheitsfälle, geringeren Verwaltungskosten sowie einer besseren Verhandlungsposition des Unternehmens. Weiterhin können Kosten gesenkt werden, indem mögliche externe Förderungen zur Gesundheitsvorsorge eingebunden werden. Möglicherweise kommen auch sozialabgaben- und steuerfreie Sachleistungen in Betracht, um die Ausgaben zu senken.

Welche Mitarbeiter sind von einer bKV ausgeschlossen?

Nicht alle Arbeitnehmer innerhalb eines Betriebes können von einer bKV profitieren. Geringfügig Beschäftigte sind beispielsweise nicht automatisch in die gKV einbezogen. Deshalb ist es Arbeitgebern und Versicherern rechtlich nicht möglich, sie mit einer bKV zu versorgen. Ebenfalls fallen Auszubildende, Zeitarbeiter, Praktikanten oder Werkstudenten in der Regel unter die Kategorie der nicht betrieblich versicherbaren Mitarbeiter. Mögliche Ausnahmen sollten Arbeitgeber mit der Krankenversicherung absprechen.

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